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IT-Haftpflicht: Was sie ist, wer sie braucht und was sie abdeckt

Haftpflichtversicherungen kennt jeder. Viele Menschen haben eine private Haftpflichtversicherung; Unternehmen schützen sich mit Betriebshaftpflichtversicherungen vor den finanziellen Folgen von Fehlern. Aber was genau lässt sich mit einer IT-Haftpflichtversicherung versichern?

Zunächst einmal: Eine IT-Haftpflichtversicherung ist keine Cyberversicherung. Die Cyberversicherung, die wir unlängst hier vorgestellt haben, schützt Unternehmen bei unverschuldeten IT-Problemen wie Hacker-Angriffen, Erpresser-Software, Datenverlust. Haftpflichtversicherungen folgen einem anderen Ansatz: Sie kommen für selbstverschuldete Fehler auf. Sie decken den Schaden, den ein Fehler bei Dritten verursacht, und bewahren so den Verursacher vor hohen Kosten und unter Umständen auch dem finanziellen Ruin. Bei manchen Haftpflichtversicherungen handelt es sich um eine freiwillige Versicherung wie bei der Privat-Haftpflichtversicherung, andere sind gesetzlich vorgeschrieben wie die KFZ-Haftpflichtversicherung oder Haftpflichtversicherungen für bestimmte Berufsgruppen wie beispielsweise Hebammen.

Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung

Auch Unternehmen, Selbständige und Freiberufler können durch ihre betriebliche Tätigkeit, durch Produkte oder Dienstleistungen Schäden bei Dritten verursachen. Sie haften genauso dafür wie eine Privatperson und sind verpflichtet, Schadenersatz zu leisten. Damit Fehler und daraus resultierende Schäden nicht existenzbedrohende Ausmaße annehmen, schließen Firmen daher in der Regel eine Betriebshaftpflichtversicherung ab. Sie deckt Personen-, Sach-, Umwelt- und unechte Vermögensschäden ab, also Folgeschäden von Sach- oder Personenschäden wie Verdienstausfall oder Produktionsausfall, die aus Fehlern der Mitarbeiter eines Unternehmens resultieren. Mit einer Berufshaftpflichtversicherung sichern sich die Ausübenden der so genannten Kammerberufe ab, wie Ärzte, Architekten, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater und ähnliche, die ihren Beruf nur ausüben können, wenn sie von einer entsprechenden Berufskammer zugelassen sind. Im täglichen Gebrauch werden die Begriffe „Betriebshaftpflichtversicherung“ und „Berufshaftpflichtversicherung“ jedoch häufig vermischt, beispielsweise wenn bei einem selbständigen Handwerker von einer „Berufshaftpflichtversicherung“ statt „Betriebshaftpflichtversicherung“ gesprochen wird.

Fokus auf branchenspezifischen Schäden

Schaut man sich die Betriebshaftpflichtversicherung an, kann man sich fragen, ob denn für ein IT-Unternehmen nicht die ganz normale Betriebshaftpflichtversicherung ausreicht und ob es für diese Branche wirklich gleich eine neue Versicherung sein muss. Bei einem genaueren Blick darauf, was da eigentlich versichert ist, werden Existenzberechtigung und Nutzen einer IT-Haftpflichtversicherung klarer.

Bei der Betriebshaftpflichtversicherung liegt der Schwerpunkt auf Personen-, Sach-, Umwelt- sowie auf Vermögensfolgeschäden. Personen-, Sach- und Umweltschäden wird ein IT-Dienstleister wohl eher nicht verursachen. Vereinfacht gesagt gehen in der Regel weder Gegenstände kaputt noch bricht sich jemand ein Bein. Stattdessen kann in der IT-Branche Folgendes passieren:

  • Beauftragte Software ist nicht zum vereinbarten Zeitpunkt fertig, dem Auftraggeber entgehen Gewinne, weil sie nicht genutzt werden kann.
  • Beim Programmieren, Implementieren, Installieren passieren Fehler, deren Behebung zusätzliche Kosten verursacht.
  • Der Kunde wird falsch beraten oder macht aufgrund von nicht korrekten Informationen in Benutzerhandbüchern Fehler, deren Behebung zusätzliche Kosten verursacht.
  • Der Dienstleister verletzt Persönlichkeits-, Urheber- oder Markenrechte.

 

Hier geht es um Sachverhalte wie zusätzliche Kosten und entgangene Gewinne. Auf derartige Vermögens- und Vermögensfolgeschäden heben IT-Haftpflichtversicherungen ab. Sie sind also auf eine bestimmte Branche mit bestimmten Schadensbildern zugeschnittene Betriebshaftpflichtversicherungen. Mit dieser Fokussierung reagieren die Versicherer auf die Zunahme von IT-Berufen und mit IT-Sachverhalten beschäftigten Unternehmen, Selbstständigen und Freiberuflern und ermöglichen ihnen im Fall von Fehlern Schutz vor den finanziellen Risiken.

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